Alle Informationen über das internationale Recruiting des Landes Kärnten

Das Land Kärnten bietet mit der Kärntner Fachkräfteagentur ein umfassendes und auf Ihre betrieblichen Anforderungen angepasstes Recruiting-Angebot. Damit wollen wir dem dringenden Arbeitskräftemangel am Kärntner Arbeitsmarkt entgegenwirken und die Kärntner Unternehmen durch ein großes Leistungsangebot dabei unterstützen, die passende Arbeitskräfte zu finden. Die Kärntner Fachkräfteagentur übernimmt in direkter Abstimmung mit Betrieben in Kärnten den gesamten Recruiting-Prozess und erstellt dabei individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Stellenprofile sowie die internationale Suche nach geeigneten Arbeitskräften. Dabei werden sämtliche Schritte von der fachlichen Vorauswahl bis zur Begleitung zum Bewerbungsgespräch professionell begleitet und damit qualifizierte Arbeitskräfte nachhaltig für den Kärntner Arbeitsmarkt gewonnen.

 

Sie suchen, wir helfen: unser Personalservice für Ihr Unternehmen

Durch gezielte, weltweite Rekrutierung erleichtern wir Ihnen den Zugang zu internationalen Talenten und fördern die wirtschaftliche Entwicklung Kärntens. Unsere Mission ist es, Arbeitsmarktlücken zu schließen und Kärntner Unternehmer:innen sowie Arbeitnehmer:innen eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen.

 

Der 3. Branchencall startet am 3. März 2026.

Unternehmen können ihren Bedarf an internationalen Fachkräften im Rahmen des aktuellen Branchencalls von 3. März bis 14. Juni 2026 anmelden. Gesucht werden Fachkräfte in jenen Berufs- und Gewerbebranchen, die auf der bundesweiten Liste der regionalen Mangelberufe geführt sind (ausgenommen Pflegeberufe).

Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip first come, first serve. Pro Unternehmen kann ein Bedarf für maximal fünf Fachkräfte angemeldet werden. Sollte ein darüber hinausgehender Bedarf bestehen, können Sie diesen vorab im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit der Fachkräfteagentur klären.

Sofern nach Abschluss dieser ersten Runde noch Förderplätze verfügbar sind, ist im Rahmen des 3. Branchencalls im September eine zweite Runde inklusive Pflegeberufe vorgesehen.

 

Für welche Berufe kann Bedarf angemeldet werden?

Eine Bedarfsmeldung ist für alle Berufe möglich, die in der aktuellen Liste der regionalen Mangelberufe geführt sind (ausgenommen Pflegeberufe). Diese Liste wird bundesweit festgelegt und regelmäßig aktualisiert: zur aktuellen Liste.

Um Unternehmen eine bessere Orientierung zu geben, werden im Folgenden drei ausgewählte Berufsgruppen exemplarisch näher beschrieben.

Was Sie vorab wissen sollten: Zeitrahmen und wichtige Regeln

Die Gewinnung internationaler Fachkräfte ist ein mehrstufiger Prozess, der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen unterliegt.
Damit Sie realistisch planen können, finden Sie hier wichtige Regeln, Einflussfaktoren und Zeitrahmen transparent und nachvollziehbar dargestellt.

 

Verbindliche Rahmenbedingungen

  • Probearbeiten ist nicht möglich:
    Eine Beschäftigung kann erst erfolgen, wenn alle rechtlichen und behördlichen Verfahren abgeschlossen sind und die entsprechenden Bewilligungen vorliegen.
  • Verbindlichkeit bei Förderzusage:
    Mit einer Förderzusage erklären Unternehmen ihre verbindliche Teilnahme am Prozess. Eine kurzfristige Absage nach Zusage ist nicht vorgesehen.

 

Wovon hängt die Dauer des Prozesses ab?

Die Dauer des Prozesses ist nicht einheitlich. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:

  • Berufsbranche
  • Herkunftsland der Fachkraft
  • Anerkennung der Qualifikationen
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Behördlichen Verfahren im In- und Ausland

Ziel ist es, den Prozess so effizient und planbar wie möglich zu gestalten. Die Fachkräfteagentur des Landes Kärnten begleitet Sie dabei und berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch zu realistischen Zeitrahmen und möglichen Optionen für Ihren konkreten Bedarf.

 

Für Ihre Planung können Sie sich an folgenden Erfahrungswerten orientieren:

  • Suche, Vorauswahl und Qualifikationsprüfung:
    Ab Auftragsbestätigung plant die Fachkräfteagentur in der Regel rund acht Wochen für die Suche, Vorauswahl der Kandidat:innen, Prüfung der Qualifikationen sowie Vorstellung der Kandidat:innen und Interviews ein.
  • Einreise und Arbeitsaufnahme:
    Nachdem Sie sich für eine Fachkraft entschieden haben, dauert die Einreise abhängig vom Herkunftsland und den behördlichen Verfahren in der Regel fünf bis zehn Monate.

 

 

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